Nachdem am 23. Juni der Bundesgerichtshof die Klage einer Deutschlehrerin gegen spickmich.de erneut abgewiesen hat, scheint dennoch kein Ende in Sicht zu sein. Die nordrhein-westfälische Lehrerin will auch die letzte Instanz einschalten und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Laut Focus und Welt Online stütze sich die Klage auf die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, so der Anwalt der Lehrerin. Die Daten würden ohne Einwilligung verwendet werden.
Da es sich bei dem Urteil des Bundesgerichtshofs um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vorherzusehen.
Es wird also spannend für die Jungs von spickmich.de und noch interessanter auf dem Community & Marketing 2.0 SUMMIT, auf dem wir Tino Keller begrüßen dürfen.

Stefanie Kleebauer

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